09.11.2006, 17:26
Was ist "HK"???
Habe jetzt die Aussage des Kölner Beamten. Du kannst das Fahrzeug auf das Gewerbe anmelden - allerdings darfst Du ein Auto mit Hakenzeichen nicht gewerblich nutzen. Nett, was?
Auch moderne Werbungen auf diesen Autos sind nicht zulässig, höchstens historische.
Zu der Steuerlichkeit. Es ist in der Tat manchmal so, dass ein Finanzamt die Gewichtsbeteuerung nicht anerkennt. Da muß man dann klagen.
Aber das ist bei Dir ja nicht mehr der Fall, da Du ja das 21c Gutachten besuitzt und 191 Euro damit pauschal bezahlst.
Jetzt kann noch ein Fettnäpfchen bereit stehen. Bei einer nichtgewerblichen Nutzung im Sinne eines LKW kann die 1% Versteuerung in Kraft treten. Dafür wird normalerweise der Neuwert des Fahrzeug in Anschlag gebracht. Außer bei Oldtimern, da wollen sie als Grundlage den Wert, den den Gutachten ausweist.
Das alles ist leider keine Satire sondern wurde von mir vor einiger Zeit durchexerziert. In den Tiefen des Forums ist irgend wo auch ein Bericht darüber zu finden.
Habe jetzt die Aussage des Kölner Beamten. Du kannst das Fahrzeug auf das Gewerbe anmelden - allerdings darfst Du ein Auto mit Hakenzeichen nicht gewerblich nutzen. Nett, was?
Auch moderne Werbungen auf diesen Autos sind nicht zulässig, höchstens historische.
Zu der Steuerlichkeit. Es ist in der Tat manchmal so, dass ein Finanzamt die Gewichtsbeteuerung nicht anerkennt. Da muß man dann klagen.
Aber das ist bei Dir ja nicht mehr der Fall, da Du ja das 21c Gutachten besuitzt und 191 Euro damit pauschal bezahlst.
Jetzt kann noch ein Fettnäpfchen bereit stehen. Bei einer nichtgewerblichen Nutzung im Sinne eines LKW kann die 1% Versteuerung in Kraft treten. Dafür wird normalerweise der Neuwert des Fahrzeug in Anschlag gebracht. Außer bei Oldtimern, da wollen sie als Grundlage den Wert, den den Gutachten ausweist.
Das alles ist leider keine Satire sondern wurde von mir vor einiger Zeit durchexerziert. In den Tiefen des Forums ist irgend wo auch ein Bericht darüber zu finden.