25.11.2002, 22:20
Hallo zusammen,
denke das jeder von uns schon mal solchen "Tagträumern" begegnet ist.
An Deiner Stelle hätte ich mir das Kennzeichen gemerkt und die Beschreibung des
Jeep-Fahrers. Auf jeden Fall hätte ich eine Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung
erstattet. Fraglich ist, ob man diesem Zeitgenossen auch wegen Straßenverkehrsgefährdung belangen kann. Käme halt auf die Exaktheit Deiner Aussage
drauf an. Es gilt im Strafrecht zwar das Analogieverbot,aber es war bestimmt nicht das erste und letzte Mal das dieser Kamerad eine solche Aktion durchgezogen hat.
Auch wäre das Kennzeichen des Busses interessant, von wegen Zeuge des ganzen
Vorfalls. Datum, Uhrzeit, Kilometrierung auf der BAB brauchst Du auch noch.
Auch wenn Du hier nicht unbedingt zu Deinem Recht kommst, kannst Du
damit dem Jeephalter gehörigen Ärger bereiten. Wenn solche Anzeigen sich gegen
diese Typen häufen, kann es doch passieren das die Führerscheinstelle diesen Herrn
auffordert, ein medizinisch-psychologisches-Gutachten beizubringen.
Dann müßte geprüft werden, ob der Verkehrsteilnehmer überhaupt charakterlich geeignet ist ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Ausgebremst worden bin ich schon oft, meistens hat es dann die Bremsscheiben gekostet. Aufgrund der extremen thermischen Belastung der Scheiben
und der relativ zügigen Abkühlung waren die Dinger dann verzogen.
Bemerkbar gemacht hat es sich dann eben durch diese Geräusche beim Bremsen und
ein starkes Bremsenrubbeln.
Übrigens, die anschließenden Gerichtsverhandlungen haben in fünf Fällen, fünfmal Fahr-
verbot bewirkt.
In einem Fall hat die Sache zu einer Nachschulung geführt.
Welche Kosten bei der C5 bei solchen Aktionen entstehen kann ich mangels Erfahrung
leider nicht abschätzen.
Ein kleiner Gedankenanstoß, Tempo 280 bei einer Richtgeschwindigkeit von 130....
Wenn es "hart auf hart" kommt hast Du eine nicht unerhebliche Teilschuld.
Verstehen kann ich Dich sehr gut, aber leider sind wir nicht allein auf der Piste.
MfG
Joe
denke das jeder von uns schon mal solchen "Tagträumern" begegnet ist.

An Deiner Stelle hätte ich mir das Kennzeichen gemerkt und die Beschreibung des
Jeep-Fahrers. Auf jeden Fall hätte ich eine Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung
erstattet. Fraglich ist, ob man diesem Zeitgenossen auch wegen Straßenverkehrsgefährdung belangen kann. Käme halt auf die Exaktheit Deiner Aussage
drauf an. Es gilt im Strafrecht zwar das Analogieverbot,aber es war bestimmt nicht das erste und letzte Mal das dieser Kamerad eine solche Aktion durchgezogen hat.
Auch wäre das Kennzeichen des Busses interessant, von wegen Zeuge des ganzen
Vorfalls. Datum, Uhrzeit, Kilometrierung auf der BAB brauchst Du auch noch.
Auch wenn Du hier nicht unbedingt zu Deinem Recht kommst, kannst Du
damit dem Jeephalter gehörigen Ärger bereiten. Wenn solche Anzeigen sich gegen
diese Typen häufen, kann es doch passieren das die Führerscheinstelle diesen Herrn
auffordert, ein medizinisch-psychologisches-Gutachten beizubringen.
Dann müßte geprüft werden, ob der Verkehrsteilnehmer überhaupt charakterlich geeignet ist ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Ausgebremst worden bin ich schon oft, meistens hat es dann die Bremsscheiben gekostet. Aufgrund der extremen thermischen Belastung der Scheiben
und der relativ zügigen Abkühlung waren die Dinger dann verzogen.
Bemerkbar gemacht hat es sich dann eben durch diese Geräusche beim Bremsen und
ein starkes Bremsenrubbeln.
Übrigens, die anschließenden Gerichtsverhandlungen haben in fünf Fällen, fünfmal Fahr-
verbot bewirkt.
In einem Fall hat die Sache zu einer Nachschulung geführt.

Welche Kosten bei der C5 bei solchen Aktionen entstehen kann ich mangels Erfahrung
leider nicht abschätzen.
Ein kleiner Gedankenanstoß, Tempo 280 bei einer Richtgeschwindigkeit von 130....
Wenn es "hart auf hart" kommt hast Du eine nicht unerhebliche Teilschuld.
Verstehen kann ich Dich sehr gut, aber leider sind wir nicht allein auf der Piste.
MfG
Joe
