01.08.2006, 15:28
Hi,
ich denke schon, daß das rein rechtlich möglich ist. Es gibt ja seit 2002 (oder war es sogar schon 2001 ?? ) das geänderte Verbrauchergesetz.
Demnach hat man ja auf alles was man kauft volle 2 Jahre Gewährleistung (nicht Garantie, die ist ja nur eine tolle Erfindung der Händler)
Innerhalb der ersten sechs Monate hast Du vollen Anspruch auf Wandlung, Reparatur oder Ersatz. Der Händler muß Dir nachweisen, daß Du den Schaden verursacht hast. Nach den sechs Monaten dreht sich das dann um und Du mußt diesen Nachweis erbringen.
Ich such noch mal nach der Quelle, doch die Information stammt aus meinem Wirtschafsunterricht, der noch nicht allzu lange zurück liegt.
Eventuell mal die Wirtschafter hier an die Front!
Doch mit dieser Nachbesser Methode, und dann reden viele noch von drei mal nachbessern, das ist schon lange nicht mehr aktuell.
Hier steht doch schon mal was dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
EDIT: ich muß mich korrigieren: https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag#M.C3.A4ngel
Hier steht, daß er dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung gibt und dann erst auf Rücktritt oder Minderung bestehen kann.
Wie wärs mit Minderung? 7 Zylinder reichen doch auch, soll er den Wagen halt etwas günstiger machen.....
kleiner Schwerz
ich denke schon, daß das rein rechtlich möglich ist. Es gibt ja seit 2002 (oder war es sogar schon 2001 ?? ) das geänderte Verbrauchergesetz.
Demnach hat man ja auf alles was man kauft volle 2 Jahre Gewährleistung (nicht Garantie, die ist ja nur eine tolle Erfindung der Händler)
Innerhalb der ersten sechs Monate hast Du vollen Anspruch auf Wandlung, Reparatur oder Ersatz. Der Händler muß Dir nachweisen, daß Du den Schaden verursacht hast. Nach den sechs Monaten dreht sich das dann um und Du mußt diesen Nachweis erbringen.
Ich such noch mal nach der Quelle, doch die Information stammt aus meinem Wirtschafsunterricht, der noch nicht allzu lange zurück liegt.
Eventuell mal die Wirtschafter hier an die Front!
Doch mit dieser Nachbesser Methode, und dann reden viele noch von drei mal nachbessern, das ist schon lange nicht mehr aktuell.
Hier steht doch schon mal was dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
EDIT: ich muß mich korrigieren: https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag#M.C3.A4ngel
Hier steht, daß er dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung gibt und dann erst auf Rücktritt oder Minderung bestehen kann.
Wie wärs mit Minderung? 7 Zylinder reichen doch auch, soll er den Wagen halt etwas günstiger machen.....
kleiner Schwerz