31.07.2006, 12:02
Zitat:Original von Nr.3
@gimli:
nana, jetzt aber nicht den Moralapostel raushängen lassen.
Das Duell war ja bei ca. 140 km/h schon wieder vorbei.
Ja und? Darum geht es hier doch Keinem. Was Frank anspricht ist ist der Tatbestand 26 (Rechtsgrundlage §5 Abs 6 Satz 1 StVO). Wenn Du als Überholter Deine Geschwindigkeit steigerst, so begehst Du im besten Falle eine OWI (30€), im schlechtesten Falle (liegt hier wohl sogar vor, da nicht bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100km/h sondern bis 140km/h beschleunigt wurde) eine Straftat (Nötigung).
Viel Spaß, falls Du Post bekommen solltest.
Schließe mich Gimli an.