18.07.2006, 18:18
Ich würde ja mal einen Anwalt aufsuchen, ihm eine Frist setzen lassen, dann zur Erstzvornahme schreiten und hinsichtlich der gegnerischen Haftpflichtversicherung meine Ansprüche geltend machen und unter Beachtung der 3-Jahres-Frist gerichtlich geltend machen..... bevor Du nachher der Dumme bist.
Gruß Edgar
Gruß Edgar