08.05.2006, 23:14
Zitat:Ein Umrüsten ist deshalb nicht gestattet - Ausnahme Standlicht.Aber frage mich ja nicht warum beim Standlicht ?Hallo Helmut,
es gibt bei der regulären C4 kein externes Standlicht, nur der Blinker und Nebelscheinwerfer.
Da dieser Nebelscheinwerfer auch keine E-Kennzeichnung hat ist das "darf - darf nicht"-Geschwätz der TÜV- und Werkstattprofis frühgelegter Bockmist.
Solange von den deutschen Gesetzestextern noch nichts Offizielles herausgegeben wurde, ist es sowieso viel zu früh sich darüber Gedanken zu machen.
Viele Grüße
Andreas
Andreas
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