02.05.2006, 19:28
Gibt es bei der Zulassungsstelle. In Berlin vom Senat. Genannt wird das ganze "Ausnahmegenehmigung" und ist mit gebühren verbunden. Entscheiden tut das ausschließlich Dein zuständiges Straßenverkehrsamt. Es gibt dann auch nicht einen Zettel, sondern es wird in den Papieren vermerkt als "Ausnahmegenehmigung erteilt". Wirst Du sicher schon wegen Deiner roten Rücklichter haben (so Du denn welche hast).