05.04.2006, 22:01
Zitat:Original von STRUPPI
Bei meiner §21-Zulassung standen kleine KFZ-Kennzeichen für vorne und hinten drinn.
Wurde bei der KFZ-Briefanfertigung für vorne und hinten abgelehnt.
Begründung:
Da das vordere Kennzeichen nicht beleuchtet ist, würde es ohnehin schon während der Dunkelheit, schwer zu Erkennen sein und Verkehrskontrollen mit Geschwindigkeitsmessungen erschweren.
Bei kleinen KFZ-Kennzeichen sei diese Kontrolle fast unmöglich.
Würden iluminierte Kennzeichen für Vorne zugelassen werden, dürfte ich noch einmal vorsprechen.
Wurde das schriftlich so begründet?
Mir wurde vom Oberamtsbibbel

Ohne Grund darf der Beamte nämlich nix ablehnen. Das wäre ja Willkür.

1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie