30.03.2006, 10:59
Zumindest aus dem Anhang des §57 StVZO geht das nicht hervor. Da steht, dass für aktuelle Autos +10% vom aktuellen Wert abweichen dürfen +4km/h.
d.h. bei 50km/h darf der Tacho 59km/h anzeigen - darf, nicht muß. Nur nach unten MUSS die Abweichung 0 km/h sein.
Bis mitte der 90iger galt übrigens die Regelung, dass +7% vom Skalenendwert abgewichen werden durfte. Bei unseren 300km/h Tachos wären das 21km/h...
d.h. bei 50km/h darf der Tacho 59km/h anzeigen - darf, nicht muß. Nur nach unten MUSS die Abweichung 0 km/h sein.
Bis mitte der 90iger galt übrigens die Regelung, dass +7% vom Skalenendwert abgewichen werden durfte. Bei unseren 300km/h Tachos wären das 21km/h...