24.02.2006, 14:07
Zitat:Original von STRUPPI
@ Zarrooo:
Steht so auch in der StVZO
Wenn die Vette tiefer gelegt wurde, sinkt damit auch die "Einbau/Anbau-Höhe".
Das ist ein "legaler" Trick, da beim Einbau die Masse und Ortsbestimmung nach StVZO bei "hoher" Vette eingehalten wurden.
Nur so, als Beispiel.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Verstehe ich es richtig das Du meinst das man ein Auto fahren darf das bei der originalen Höhe die erforderliche Mindesthöhe der Scheinwerfer einhält, und man es dann ruhig tieferlegen darf weil es original ja passte ?
Das ist definitiv falsch. Deshalb darf man zum Beispiel keinen Opel Speedster mit originalen Felgen tieferlegen !!!
Die Regelung lautet:
"Also für Fahrzeuge die ab dem 1.1.1988 zugelassen worden sind,gilt die Regelung,das der niedrigste Punkt der Spiegelfläche nicht unter 50 cm und der höchste Punkt nicht über 120 cm liegen darf.
Für alle Fahrzeuge die vorher zugelassen worden sind,gilt nach §75 Abs. 2 die Übergangsvorschrift vom 1.12.1984.Da ist die Anbauhöhe der Scheinwerfer nur nach oben begrenzt(120cm).Eine Begrenzung nach unten gibt es da nicht."
Kenne genug denen die Autos im letzten Jahr bei uns deswegen stillgelegt wurden. Es ist nur so das der TÜV jahrelang nicht darauf geachtet hat beim Eintragen von Fahrwerken.