15.02.2006, 20:28
Zitat:Die Prozente steigen nur für den Wagen, mit dem man einen Unfall hatte, und nicht auch für den oder die anderen Fahrzeuge
Absolut richtig. Es wird immer nur der vom Schaden betroffene Vertrag erhöht. Ausnahme: Man läst den Schadenfreiheitsrabatt zwischen zwei (oder mehr) Verträgen hin- und herpendeln, z.B. bei Saisonfahrzeugen.
Zitat:Von diesen Bedingungen können sie natürlich nach "oben", d.h. zu Gunsten der Kunden, abweichen, aber nicht nach "unten".
Auch richtig. Die allgem. Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) sind bei den Versicherern gleich. Wobei es aber auch noch ältere AKB's gibt; die aber nur noch für den Bestand gelten und das auch nur noch bis zur nächsten Vertragsumstellung.
Unterschiede gibt es in den Tarifbedingungen (TB). Dort kann der Versicherer z.B. Verbesserungen, Rabatte (Garage, Fahrleistung, etc.) oder seine SFR Einstufungen regeln. Wobei letztere größtenteils identisch sind. In den TB sind dann auch die Regelungen zur Zweitwageneinstufung oder zur Ersteinstufung für Fahranfänger geregelt. Das kann nämlich auch jeder Versicherer selber bestimmen. Aber wirkliche Unterschiede gibt es dort, mit ein paar Ausnahmen, nicht.
Individualvereinbarungen kann natürlich auch jeder Versicherer Vereinbaren, wenn sie denn die AKB nicht aushebeln, aber für einen einzelnen Vertrag wird das kaum ein Versicherer machen.
Viele Grüße
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Frank