13.02.2006, 17:41
"CORVETTE-ONLINE" schrieb schon den Hauptanteil.
Auch 50 Jahre "alte" Fahrzeuge sind daher nicht generell Zollfrei und Einfuhrsteuerbegünstigt.
Hatte ich auch probiert, Antrag ausfüllen, Gutachter im Auftrag des Zolls kommt, Untersuchungen finden statt, Du zahlst 90 EURO und bekommst einen Ablehungsbescheid.
Das einzig Feine daran: Du erhälst eine genaue Aufstellung über die Vorraussetzungen von Historischen Fahrzeugen, welche Begünstigt werden.
Da reicht ein Alter von 30Jahren, wenn z.B. das Fahrzeug von J.F.K., in welchem Er wirklich mitfuhr, importiert wird.
Oder das Chrysler-Turbinenauto.
Entweder war das Fahrzeug im Besitz von "Extrem-VIP"/Präsidenten/Kaiser usw. oder es wurde zum ersten mal eine "Richtungsweisende Inovation" integriert.
Darunter fallen auch "Konzept-Cars".
Diese Zoll-Regelung wurde "angezogen", weil inzwischen zu viele Oldtimer imporiert wurden.
Ach, ja, und "Original" muss das Fahrzeug auch sein.
Zeitgenössiches Zubehör wird nur noch "unter sehr seltener Ausnahme" anerkannt.
Bei "H-Kennzeichen" sind die nicht so streng.
Tja, 90 EURO Lehrgeld, kam mit in das Wertgutachten und war somit eine "Wertsteigerung" meines Caballista.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Auch 50 Jahre "alte" Fahrzeuge sind daher nicht generell Zollfrei und Einfuhrsteuerbegünstigt.
Hatte ich auch probiert, Antrag ausfüllen, Gutachter im Auftrag des Zolls kommt, Untersuchungen finden statt, Du zahlst 90 EURO und bekommst einen Ablehungsbescheid.
Das einzig Feine daran: Du erhälst eine genaue Aufstellung über die Vorraussetzungen von Historischen Fahrzeugen, welche Begünstigt werden.
Da reicht ein Alter von 30Jahren, wenn z.B. das Fahrzeug von J.F.K., in welchem Er wirklich mitfuhr, importiert wird.
Oder das Chrysler-Turbinenauto.
Entweder war das Fahrzeug im Besitz von "Extrem-VIP"/Präsidenten/Kaiser usw. oder es wurde zum ersten mal eine "Richtungsweisende Inovation" integriert.
Darunter fallen auch "Konzept-Cars".
Diese Zoll-Regelung wurde "angezogen", weil inzwischen zu viele Oldtimer imporiert wurden.
Ach, ja, und "Original" muss das Fahrzeug auch sein.
Zeitgenössiches Zubehör wird nur noch "unter sehr seltener Ausnahme" anerkannt.
Bei "H-Kennzeichen" sind die nicht so streng.
Tja, 90 EURO Lehrgeld, kam mit in das Wertgutachten und war somit eine "Wertsteigerung" meines Caballista.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI