03.01.2006, 11:49
In Hessen werden KFZ nur zugelassen, wenn der zukünftige Halter ein Konto zur Abbuchung benennt und eine Abbuchungserklärung unterzeichnet.
Ist seit Ende 2003 / Anfang 2004 so.
In Bayern kann ich mir noch ganz andere Sachen vorstellen.....
Ist seit Ende 2003 / Anfang 2004 so.
In Bayern kann ich mir noch ganz andere Sachen vorstellen.....
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