08.12.2005, 21:15
Hallo
das sehe ich anders: Bei den "Zusatzversicherungen" wie Kasko usw. kann dies zutreffen
aber in der Haftpflicht ? du fährst doch immer nur mit einem Auto.
Aber das kann dir der Vers. genau sagen. Hier zählt doch wohl auch: Angebot einholen und Leistung vergleichen.
Selbstverständlich kannst du "Kurzkennzeichen" von der Steuer absetzten.
Aber nehmen wir mal an du bietest in deinem "Fuhrpark" 5 Autos an und hast einen
Kunden der mal eine Probefahrt mit einem oder mehreren deiner Fahrzeuge machen
möchte ??? Fährst du dann zum STVA und holst dir 3 Kurzkennzeichen? Denn bitte beachten, diese sind immer nur für ein Fahrzeug ausgegeben.
Gruß Heinz
das sehe ich anders: Bei den "Zusatzversicherungen" wie Kasko usw. kann dies zutreffen
aber in der Haftpflicht ? du fährst doch immer nur mit einem Auto.
Aber das kann dir der Vers. genau sagen. Hier zählt doch wohl auch: Angebot einholen und Leistung vergleichen.
Selbstverständlich kannst du "Kurzkennzeichen" von der Steuer absetzten.
Aber nehmen wir mal an du bietest in deinem "Fuhrpark" 5 Autos an und hast einen
Kunden der mal eine Probefahrt mit einem oder mehreren deiner Fahrzeuge machen
möchte ??? Fährst du dann zum STVA und holst dir 3 Kurzkennzeichen? Denn bitte beachten, diese sind immer nur für ein Fahrzeug ausgegeben.
Gruß Heinz