25.08.2005, 12:24
Naja, Alleskönner bin ich nicht gerade. Aber ich gebe mir Mühe
Richtig Beiträge lesen ist angesagt:
Meine Aussage 2003 bezog sich ausschliesslich auf die Verkaufssteuer in USA. Da habe ich ein Fahrzeug drüben gekauft und nach Deutschland verschifft. Alles selbst gemacht, von der Versicherung (ALL RISK) Abgabe bei der Spedition in Miami, abholen in Bremerhafen, fahrt nach Hause, Steuer, Zoll, TÜV Umrüstung usw usw . . .
Mein Besuch bei zwei Chevy Händlern bezüglich C6 kauf fand im Oktober 2004 statt. Konnte bei einem der Händler sofort eine C6 Probefahren (ne silberne C6 mit Automatik und Z51). Zwei weitere standen im Showroom (eine DSO und eine schwarze). Hatte freie Auswahl zwischen den dreien, Der Händler hätte mir sofort eine 30 Tages Temporary tag draufgeschraubt und mich vom Hof fahren lassen. Genügend Limit auf der CC Vorrausgesetzt
Dem Händler war es sowas von egal was ich mit dem Fahrzeug anschliessend mache. Und warum sollte ich 8000 Meilen damit erst rumfahren bevor ich es exportieren darf ? Wo steht das und wer soll es überprüfen ?
Beim Export überprüft die Zollbehörde in USA lediglich ob der Wagen regulär mein Eigentum ist (US Title). Der Händler hat keine Möglichkeit mir den Export zu verbieten. Wie auch, ist ja mein Eigentum ???
Also, ein Neues Fahrzeug gibt es auch ganz ohne Tricks in USA, und ich selbst habe ein US Modell C5 (grau Import). Bei einer Reparatur wurde ich hier in Deutschland noch nie "Ausgetrickst" . . . Zumindest nicht bei der Fa. Geiger.
Grüße
Jochen
Richtig Beiträge lesen ist angesagt:
Zitat:6% ist übrigens nicht überal in USA die Tax. Die variiert von 0 bis irgendwas um die 10 %. IN Miami musste ich 7% zahlen (Sommer 2003)
Meine Aussage 2003 bezog sich ausschliesslich auf die Verkaufssteuer in USA. Da habe ich ein Fahrzeug drüben gekauft und nach Deutschland verschifft. Alles selbst gemacht, von der Versicherung (ALL RISK) Abgabe bei der Spedition in Miami, abholen in Bremerhafen, fahrt nach Hause, Steuer, Zoll, TÜV Umrüstung usw usw . . .
Mein Besuch bei zwei Chevy Händlern bezüglich C6 kauf fand im Oktober 2004 statt. Konnte bei einem der Händler sofort eine C6 Probefahren (ne silberne C6 mit Automatik und Z51). Zwei weitere standen im Showroom (eine DSO und eine schwarze). Hatte freie Auswahl zwischen den dreien, Der Händler hätte mir sofort eine 30 Tages Temporary tag draufgeschraubt und mich vom Hof fahren lassen. Genügend Limit auf der CC Vorrausgesetzt
Dem Händler war es sowas von egal was ich mit dem Fahrzeug anschliessend mache. Und warum sollte ich 8000 Meilen damit erst rumfahren bevor ich es exportieren darf ? Wo steht das und wer soll es überprüfen ?
Beim Export überprüft die Zollbehörde in USA lediglich ob der Wagen regulär mein Eigentum ist (US Title). Der Händler hat keine Möglichkeit mir den Export zu verbieten. Wie auch, ist ja mein Eigentum ???
Also, ein Neues Fahrzeug gibt es auch ganz ohne Tricks in USA, und ich selbst habe ein US Modell C5 (grau Import). Bei einer Reparatur wurde ich hier in Deutschland noch nie "Ausgetrickst" . . . Zumindest nicht bei der Fa. Geiger.
Grüße
Jochen