25.07.2005, 12:24
Hallo, Midnight-Cruiser,
ist doch gar kein Problem. Im Fahrzeugschein sind unter Ziffer 16 die zulässigen Achlasten angegeben. Der Tragfähigkeitsindex des Reifens bedeutet eine entsprechende Traglast in kg ( z.B. Lastindex 90 entspricht 600 kg, zulässige Achslast max. 1200 kg ). Mit Hilfe der Tragfähigkeitstabelle läßt sich also leicht feststellen, ob der Reifen ausreichend dimensioniert ist.
Etwas schwieriger kann die Sache bei V-,W- oder Y-Reifen werden, weil die Tragfähigkeit ab entsprechender Geschwindigkeit abnimmt.
Einzig bei ZR-Reifen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, wenn Tragfähigkeit und Geschwindigkeit nicht gemäß ECE 030 angegeben sind. Das ist dann der Fall, wenn z.B nur 275/40 ZR 17 statt 275/40 ZR17 (92Y) angegeben ist.
Das bedeutet weiterhin, daß nicht unbedingt ein ZR-Reifen gefahren werden muß, wenn er im Fahrzeugschein steht. Je nach V-max und Achlasten reicht auch ein ...90 W
MfG Schusti
ist doch gar kein Problem. Im Fahrzeugschein sind unter Ziffer 16 die zulässigen Achlasten angegeben. Der Tragfähigkeitsindex des Reifens bedeutet eine entsprechende Traglast in kg ( z.B. Lastindex 90 entspricht 600 kg, zulässige Achslast max. 1200 kg ). Mit Hilfe der Tragfähigkeitstabelle läßt sich also leicht feststellen, ob der Reifen ausreichend dimensioniert ist.
Etwas schwieriger kann die Sache bei V-,W- oder Y-Reifen werden, weil die Tragfähigkeit ab entsprechender Geschwindigkeit abnimmt.
Einzig bei ZR-Reifen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, wenn Tragfähigkeit und Geschwindigkeit nicht gemäß ECE 030 angegeben sind. Das ist dann der Fall, wenn z.B nur 275/40 ZR 17 statt 275/40 ZR17 (92Y) angegeben ist.
Das bedeutet weiterhin, daß nicht unbedingt ein ZR-Reifen gefahren werden muß, wenn er im Fahrzeugschein steht. Je nach V-max und Achlasten reicht auch ein ...90 W
MfG Schusti