24.07.2005, 03:26
Hallo, Timo und alle anderen,
die Markenbindung für PKW-Reifen trifft nicht mehr zu, hat nur noch unverbindlichen Hinweischarakter und es braucht auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung angefordert oder mitgeführt werden ( bei Motorrädern sieht das anders aus ). Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere im Sinne des Wegfalls vom Reifenhersteller ist auch nicht erforderlich. Was wichtig ist: Größe und Bauart müssen stimmen, Last- und Geschwindigkeitsindex mindestens den Vorgaben entsprechen.
MfG Schusti
die Markenbindung für PKW-Reifen trifft nicht mehr zu, hat nur noch unverbindlichen Hinweischarakter und es braucht auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung angefordert oder mitgeführt werden ( bei Motorrädern sieht das anders aus ). Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere im Sinne des Wegfalls vom Reifenhersteller ist auch nicht erforderlich. Was wichtig ist: Größe und Bauart müssen stimmen, Last- und Geschwindigkeitsindex mindestens den Vorgaben entsprechen.
MfG Schusti