24.07.2005, 01:08
"In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss."
Dieser Abschnitt aus dem ADAC Text scheint nicht so ganz ohne zu sein. Bei den Reifenhändlern erlebte ich bereits, daß diese keine Reifen verkaufen wollten, ohne die Reifenherstellerbescheinigung für den Fzg.typ.
Was spricht dagegen, wenn hier im Forum diese Reifenherstellerbescheinigungen nach Hersteller / Größe / Baureihe ... zwischengespeichert werden.
Wär doch was für unsere Initiatoren
meic
Dieser Abschnitt aus dem ADAC Text scheint nicht so ganz ohne zu sein. Bei den Reifenhändlern erlebte ich bereits, daß diese keine Reifen verkaufen wollten, ohne die Reifenherstellerbescheinigung für den Fzg.typ.
Was spricht dagegen, wenn hier im Forum diese Reifenherstellerbescheinigungen nach Hersteller / Größe / Baureihe ... zwischengespeichert werden.
Wär doch was für unsere Initiatoren
meic
Glauben fängt dort an, wo Wissen aufhört.