18.07.2005, 15:31
Irrtum, Jungs.
Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, darf das Auto nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Es ist egal ob das Teil das entfernt oder verändert wurde am Unfall ursächlich beteiligt war oder nicht. Der Wagen dürfte gar nicht am Straßenverkehr geführt werden und somit ist man auf jeden Fall der Dumme.
Viele Grüße
Aron
Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, darf das Auto nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Es ist egal ob das Teil das entfernt oder verändert wurde am Unfall ursächlich beteiligt war oder nicht. Der Wagen dürfte gar nicht am Straßenverkehr geführt werden und somit ist man auf jeden Fall der Dumme.
Viele Grüße
Aron