27.05.2005, 14:18
Auszug aus dem DEUVET:
@Hardy,
also nicht alls Alltagsauto zu bewegen. Ist sonst Steuerhinterziehung!
Gruß
Friedel
Zitat:Rotes 07-Kennzeichen
In der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO hat der Begriff "Oldtimer" bereits 1994 erstmals gesetzliche Erwähnung gefunden. Mit dieser Verordnung wurde die Zuteilung eines roten Kennzeichens speziell für Oldtimer eingeführt. Insbesondere soll für Sammlungen die Möglichkeit bestehen, diese auf Veranstaltungen zu präsentieren und so auch der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen - und dies in einem angemessenen Kostenrahmen und Zulassungsaufwand.
Das rote 07-Kennzeichen in Kürze:
Gesetzliche Grundlage: § 28 I, II StVZO i.V.m. § 1 f 49. AusnahmVO StVZO
Mindestalter: es wird allgemein von 20 Jahren ausgegangen,
Nutzungsbeschränkung:
Teilnahme an sowie An- und Abfahrten zu Oldtimerveranstaltungen,
Probe- und Prüfungsfahrten,
Überführungsfahrten,
Fahrten zum Zwecke von Reparatur und Wartung
Zuteilung eines Kennzeichens beginnend mit den Kreisbuchstaben, gefolgt von einer Ziffernfolge, die mit 07 beginnt.
@Hardy,
also nicht alls Alltagsauto zu bewegen. Ist sonst Steuerhinterziehung!
Gruß
Friedel
18. Intern. Corvette-Club Pfingsttreffen vom 06.06.-09.06.2025 in Suhl.