04.07.2025, 13:54
Richtig. Wobei bei einem Unfall durch Fremdverschulden (Haftpflicht) auch bei schwerwiegenden Beschädigungen überwiegend eine beurteilbare Basis zur Bemessung eines konkreten Wiederbeschaffungswertes erhalten bleibt und dieser dann durch einen selbst gewählten Gutachter erfolgen kann.
Unabdingbar ist Dein Rat sicherlich im Kasko Bereich, wo durch Brand, Diebstahl oder sonstige Dinge im Schadenfall nichts mehr da ist, woraus man entsprechende Werte ableiten kann.
Unabdingbar ist Dein Rat sicherlich im Kasko Bereich, wo durch Brand, Diebstahl oder sonstige Dinge im Schadenfall nichts mehr da ist, woraus man entsprechende Werte ableiten kann.