03.04.2025, 21:30
Ich bin bei dem Thema mit Klaus auch noch nicht fertig!
Wir hatten, wie wohl einige Andere, auch Kontakt und er sicherte zu, gegen eine Kostenbeteiligung von € 300,- Unterlagen zuzusenden, die es möglich machten, diese Scheinwerfer eintragen zu lassen.
Es kam dann ein Umschlag mit einer Kopie des Prüfberichts aus Karlsruhe und eine Kopie des
"Gutachtens zur Erlangung der Betriebserlaubnuis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO)"
Entgegen seiner Zusicherung, der Prüfbericht wäre nicht Fahrzeug gebunden (FIN) waren beide Dokumente eben genau das und der Bericht aus Karlsruhe wies explizit darauf hin, daß es sich um einen fahrzeugbezogenen Einzelnachweis handele.
Ich habe dann mit Karlsruhe Kontakt aufgenommen und erhielt auf meine Nachfrage folgende Anwort:
Mein Anschreiben..
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr ……
Im Auftrag von Herrn Klaus XXX, prüften Sie im vergangenen Jahr Scheinwerfer der Firma Morimoto.
Diese Scheinwerfer dienen als Ersatz für die, nicht mehr erhältlichen, Original-Scheinwerfer der General Motors
Baureihe: "Chevrolet Corvette C6" aus der Zeit von 2005 - 2013.
Fahrzeugdaten: Hersteller: General-Mot-GMC (USA)
Typ : Corvette C6-Coupe
Prüfungsbedingungen: Geprüft nach ECE-Regelung Nr. 112 Änderungsserie 02
Kennzeichnung der Prüfmusters: Linksanbau: DOT SAE 15 P HL VOR 05 20-CV010S
Rechtsanbau: DOT SAE 15 P HL VOR 05 20-CV009S
Ich habe nun die baugleichen Scheinwerfer erworben die entsprechend die identischen Kennzeichnungen haben.
Dazu bräuchte ich einen Prüfbericht aus Ihrem Hause, den ich dem TÜV zur Erlangung einer Betriebserlaubnis vorlegen kann.
Mir wurde gesagt, dies wäre nur möglich, wenn das Gutachten der entsprechenden Fahrgestellnummer zugeordnet ist.
Diese ist:
Ist es möglich mir ein entsprechendes Gutachten für mein Fahrzeug zukommen zu lassen und wie hoch wären die Kosten?
Mit freundlichen Grüßen,
Die Antwort:
Sehr geehrter Herr …….
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es ist richtig, dass ich im Auftrag von Herrn xxxxxx ein Gutachten für seinen Scheinwerfer erstellt habe. Es ist auch richtig, wie Ihnen TÜV erklärt hat, dass normalerweise ein Gutachten für Ihr Vorhaben erforderlich is
vt. Ein Gutachten kann aber nur basierend auf dem Ergebnis einer Messung erfolgen, denn wir haben hier mit der sog. Einzelgenehmigung zu tun.
Allerdings entscheidet letztendlich der Sachverständige bei der Zulassung, z.B. beim TÜV.
Es ist denkbar, dass er Ihr Argument für plausibel hält. Dann genügt möglicherweise eine Kopie des vorhin erwähnten Gutachtens. Der Aufwand eines weiteren Gutachtens, dessen Nettopreis 920,- beträgt, würde sich dann erübrigen.
Die Messung findet an KIT in Karlsruhe statt.
Best regards/ Freundliche Grüße,
Heißt für mich, ich versuche nun zu ignorieren, daß es wirklich notwendig sein sollte, jeden Scheinwerfer der immer gleichen Bauart der ständig gleichen Untersuchung unterziehen zu wollen, weil dies aus meiner Sicht einzig dazu dient, Einnahmen in Karlsruhe zu generieren und statt dessen mit den Unterlagen eine Abnahme beim TÜV zu bekommen.
Mal schauen was d`raus wird.
Ich habe Klaus mehrfach per Mail angeschrieben und darum gebeten, mir seinen Kontakt in Rastatt zu nennen um diesen Prozess zu vereinfachen, ich habe keine Antwort bekommen.
Ich weiß nicht wie viele hier betroffen sind, aber ich denke, der Schaden, wenn er auch in mancher Augen vernachlässigbar sei sollte, ist angerichtet und auch € 300,- sind kein Taschengeld.
Wir hatten, wie wohl einige Andere, auch Kontakt und er sicherte zu, gegen eine Kostenbeteiligung von € 300,- Unterlagen zuzusenden, die es möglich machten, diese Scheinwerfer eintragen zu lassen.
Es kam dann ein Umschlag mit einer Kopie des Prüfberichts aus Karlsruhe und eine Kopie des
"Gutachtens zur Erlangung der Betriebserlaubnuis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO)"
Entgegen seiner Zusicherung, der Prüfbericht wäre nicht Fahrzeug gebunden (FIN) waren beide Dokumente eben genau das und der Bericht aus Karlsruhe wies explizit darauf hin, daß es sich um einen fahrzeugbezogenen Einzelnachweis handele.
Ich habe dann mit Karlsruhe Kontakt aufgenommen und erhielt auf meine Nachfrage folgende Anwort:
Mein Anschreiben..
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr ……
Im Auftrag von Herrn Klaus XXX, prüften Sie im vergangenen Jahr Scheinwerfer der Firma Morimoto.
Diese Scheinwerfer dienen als Ersatz für die, nicht mehr erhältlichen, Original-Scheinwerfer der General Motors
Baureihe: "Chevrolet Corvette C6" aus der Zeit von 2005 - 2013.
Fahrzeugdaten: Hersteller: General-Mot-GMC (USA)
Typ : Corvette C6-Coupe
Prüfungsbedingungen: Geprüft nach ECE-Regelung Nr. 112 Änderungsserie 02
Kennzeichnung der Prüfmusters: Linksanbau: DOT SAE 15 P HL VOR 05 20-CV010S
Rechtsanbau: DOT SAE 15 P HL VOR 05 20-CV009S
Ich habe nun die baugleichen Scheinwerfer erworben die entsprechend die identischen Kennzeichnungen haben.
Dazu bräuchte ich einen Prüfbericht aus Ihrem Hause, den ich dem TÜV zur Erlangung einer Betriebserlaubnis vorlegen kann.
Mir wurde gesagt, dies wäre nur möglich, wenn das Gutachten der entsprechenden Fahrgestellnummer zugeordnet ist.
Diese ist:
Ist es möglich mir ein entsprechendes Gutachten für mein Fahrzeug zukommen zu lassen und wie hoch wären die Kosten?
Mit freundlichen Grüßen,
Die Antwort:
Sehr geehrter Herr …….
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es ist richtig, dass ich im Auftrag von Herrn xxxxxx ein Gutachten für seinen Scheinwerfer erstellt habe. Es ist auch richtig, wie Ihnen TÜV erklärt hat, dass normalerweise ein Gutachten für Ihr Vorhaben erforderlich is
vt. Ein Gutachten kann aber nur basierend auf dem Ergebnis einer Messung erfolgen, denn wir haben hier mit der sog. Einzelgenehmigung zu tun.
Allerdings entscheidet letztendlich der Sachverständige bei der Zulassung, z.B. beim TÜV.
Es ist denkbar, dass er Ihr Argument für plausibel hält. Dann genügt möglicherweise eine Kopie des vorhin erwähnten Gutachtens. Der Aufwand eines weiteren Gutachtens, dessen Nettopreis 920,- beträgt, würde sich dann erübrigen.
Die Messung findet an KIT in Karlsruhe statt.
Best regards/ Freundliche Grüße,
Heißt für mich, ich versuche nun zu ignorieren, daß es wirklich notwendig sein sollte, jeden Scheinwerfer der immer gleichen Bauart der ständig gleichen Untersuchung unterziehen zu wollen, weil dies aus meiner Sicht einzig dazu dient, Einnahmen in Karlsruhe zu generieren und statt dessen mit den Unterlagen eine Abnahme beim TÜV zu bekommen.
Mal schauen was d`raus wird.
Ich habe Klaus mehrfach per Mail angeschrieben und darum gebeten, mir seinen Kontakt in Rastatt zu nennen um diesen Prozess zu vereinfachen, ich habe keine Antwort bekommen.
Ich weiß nicht wie viele hier betroffen sind, aber ich denke, der Schaden, wenn er auch in mancher Augen vernachlässigbar sei sollte, ist angerichtet und auch € 300,- sind kein Taschengeld.