16.01.2025, 21:12
Unabhängig von einer in jedem Fall erforderlichen Eintragung der Spurplatten ist in Verbindung mit anderen Felgen immer die Überprüfung der resultierenden Einpresstiefe (ET) notwendig. Ausgehend von der ET der Felge reduziert sich diese dann entsprechend der Breite der Spurplatten.
Mit Verwendung von Spurplatten ergeben sich daher die von Edgar schon erwähnten Veränderungen der Fahrwerksgeometrie, die sich nachteilig auswirken können.
Bei der C7 verwenden alle Typen (Stingray, GS, Z06) die gleiche Radaufhängung (Querlenker und Radträger). Beim Breitbau von Z06 und GS wird die breitere Spur nur über die ET der Felgen eingestellt. Gegenüber der Stingray beträgt der Unterschied vorne 13mm (ET 56 zu 43) und hinten 20mm (ET 79 zu 59). Von daher sehe ich bei der Stingray die Verwendung von Spurplatten von je 10mm nicht kritisch. Mehr geht ohnehin kaum wg. der dann zu geringen Annäherung an die Kotflügelkante.
Gegenüber von Spurplatten ist die Verbreiterung über breitere Felgen mit unveränderter ET aber vorzuziehen. Leider ist das Angebot hier sehr begrenzt.
Gruß
Stefan
Mit Verwendung von Spurplatten ergeben sich daher die von Edgar schon erwähnten Veränderungen der Fahrwerksgeometrie, die sich nachteilig auswirken können.
Bei der C7 verwenden alle Typen (Stingray, GS, Z06) die gleiche Radaufhängung (Querlenker und Radträger). Beim Breitbau von Z06 und GS wird die breitere Spur nur über die ET der Felgen eingestellt. Gegenüber der Stingray beträgt der Unterschied vorne 13mm (ET 56 zu 43) und hinten 20mm (ET 79 zu 59). Von daher sehe ich bei der Stingray die Verwendung von Spurplatten von je 10mm nicht kritisch. Mehr geht ohnehin kaum wg. der dann zu geringen Annäherung an die Kotflügelkante.
Gegenüber von Spurplatten ist die Verbreiterung über breitere Felgen mit unveränderter ET aber vorzuziehen. Leider ist das Angebot hier sehr begrenzt.
Gruß
Stefan