16.01.2025, 12:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.01.2025, 13:03 von Gelber Bengel.)
Was ist diesbezüglich in der Anleitung nicht zu verstehen??
Zitat:
"Für die C7 Z06, EU- Modell:
8.3.1 Teilegutachten
8.3.2 Herstellerbestätigung zu dem TGA, Freigabe zu Spurverbreiterungen 3 - 12 mm in Verbindung mit
Spezial-Radmuttern.
8.3.3 US- Modelle und abweichende DS-Dicken und Rad/ Reifenkombinationen bedürfen einer Einzel-
abnahme nach § 21 der StVZO i. V. mit einem Vergleichsgutachten/ Festigkeitsgutachten."
Ob andere Hersteller von DS das anders handhaben, kann ich nicht sagen, halte es aber für äußerst unwahrscheinlich.
Zitat:
"Für die C7 Z06, EU- Modell:
8.3.1 Teilegutachten
8.3.2 Herstellerbestätigung zu dem TGA, Freigabe zu Spurverbreiterungen 3 - 12 mm in Verbindung mit
Spezial-Radmuttern.
8.3.3 US- Modelle und abweichende DS-Dicken und Rad/ Reifenkombinationen bedürfen einer Einzel-
abnahme nach § 21 der StVZO i. V. mit einem Vergleichsgutachten/ Festigkeitsgutachten."
Ob andere Hersteller von DS das anders handhaben, kann ich nicht sagen, halte es aber für äußerst unwahrscheinlich.