04.09.2024, 16:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.09.2024, 16:41 von Gelber Bengel.)
Die Versicherung eines Verursachers ist verpflichtet, durch Geld den entstandenen Schaden auszugleichen und den Geschädigten so zu stellen, als wäre der Unfall nicht geschehen. Sollte das aus technischen Gründen aufwendiger sein, weil es Teile nicht mehr gibt und nachgefertigt werden müssen oder dass mit Gebrauchtteilen gearbeitet werden muss, ist das nach Aufwand zu entschädigen. Je nach möglicher Reparaturart kann sogar ein technischer Minderwert entstehen, weil der ehemalige Originalzustand nicht mehr herzustellen ist. Einfaches Beispiel: Seitenwand der C6 zerstört, Neuteil in Deutschland nicht mehr verfügbar. In USA zu bekommen ist der Preis dort incl. aller Nebenkosten zu erstatten. Gibt's nur noch Gebrauchtes, wird das Ersatzteil und die Anpassung ans Fahrzeug bezahlt.
Ich würde dann gutachterlich auf technischen Minderwert erkennen, wenn nicht schon mal mit Gebrauchtteilen am Fahrzeug gearbeitet wurde oder Teile am Fahrzeug vormals mal instandgesetzt wurden. Das hängt stark vom jeweiligen Fall ab.
Die Höchstentschädigung ist der Wiederbeschaffungswert. Sollten sich die Kosten der Reparatur durch Nachfertigung von mehreren Teilen derart erhöhen, dass diese den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 Prozent übersteigen, ist Feierabend weil Totalschaden.
Gerade in solchen Fällen hilft nur die fachkundige Gesprächs- und Verhandlungskompetenz des eigenen Anwalts und Gutachters in der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung. Da muss man schon mal miteinander kommunizieren.
Ich würde dann gutachterlich auf technischen Minderwert erkennen, wenn nicht schon mal mit Gebrauchtteilen am Fahrzeug gearbeitet wurde oder Teile am Fahrzeug vormals mal instandgesetzt wurden. Das hängt stark vom jeweiligen Fall ab.
Die Höchstentschädigung ist der Wiederbeschaffungswert. Sollten sich die Kosten der Reparatur durch Nachfertigung von mehreren Teilen derart erhöhen, dass diese den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 Prozent übersteigen, ist Feierabend weil Totalschaden.
Gerade in solchen Fällen hilft nur die fachkundige Gesprächs- und Verhandlungskompetenz des eigenen Anwalts und Gutachters in der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung. Da muss man schon mal miteinander kommunizieren.