29.06.2024, 08:08
Ich ordne das mal ein und fasse zusammen:
Der Staat misstraut dem automobilen Bürger und spricht ihm jegliche Sachkompetenz in Sachen Technik und Sicherheit bei Fahrzeugen ab. Deshalb verpflichtet der Staat den Bürger, in regelmäßigen Abständen eine monopolistisch (später oligopolistisch) organisierte und vom Staat eingesetzte Prüfinstitution zu nutzen. Der Sachverstand der Prüforganisation wird also vom Staat höher bewertet, als der des Autofahrers.
Kommt der automobile Bürger der Prüfverpflichtung nicht nach, wird er sanktioniert. Kommt er ihr nach und irgendwann ist eine der anderen drei Prüforganisationen - oder gar ein einzelner, anderer Mitarbeiter der gleichen Organisation! - anderer Meinung als eine/r der vorherigen, dann haftet für mögliche Versäumnisse der Vorprüfer ausschließlich der automobile Bürger, welcher sich staatstreu der Knute und dem Joch der Vorschriften seines Staates unterworfen hat. Er haftet also für Gegebenheiten, die er laut Staat gar nicht einschätzen kann, weil ihm der Sachverstand fehlt. Er haftet also für eine Verantwortung, die er auf Weisung des Staates abgeben musste. Gleichzeitig kann er nicht die Prüforganisation haftbar machen, maximal den gfls. verstorbenen, mittellosen oder nicht mehr auffindbaren Prüfer.
In einem Großteil möglicherweise auftretender Fälle ist also der automobile Bürger, der zwangsweise, aber in gutem Glauben den Auflagen des Staates nachkommt, in fünf- oder gar sechstelliger Summe vermögensgefährdet. Nicht nur scheint er schadenersatzpflichtig ggü. einem oder mehreren Käufer(n) seines Fahrzeugs (inkl. des gfls. erzielten Zwischengewinns bei mehreren Verkäufen, gfls. über Jahre und Jahrzehnte), er haftet auch für möglicherweise zu Unrecht gewährte Steuervorteile ggü. dem Staat, welcher ihm überhaupt erst auferlegt hat, zu einer der vorgeschriebenen Prüforganisationen zu gehen, deren Einschätzungen und Ergebnise ebenjener Staat im Schadenfall aber nicht mehr anerkennt.
Hinzu kommt, daß das fragliche Fahrzeug nicht, nicht mehr oder erst nach Umbauten in nicht einschätzbarer Größenordnung und erneuter "Abnahme" ebenjener Prüforganisationen wieder in Verkehr gebracht werden darf, deren Urteil und Testate offenbar nichts wert bzw. regelmäßig anfechtbar sind. Gleichzeitig wird es Fahrzeuge geben, welche trotz intensiver Vorabgespräche mit dem Prüfer und dem Befolgen aller gemachten, hoch kostenintensiven Auflagen für die Erstabnahme nie mehr in Verkehr kommen dürften, weil neue Vorgaben, z.B. Emissionswerte, nicht erreicht werden können. Mir kommen da auch, aber nicht nur, Motorumbauten oder Einzelstücke z.B. auf Corvettebasis gewerblicher oder privater Erbauer in den Sinn.
Derartige Fälle scheinen mir in obiger Konstellation ein Fall für den BGH.
Der Staat misstraut dem automobilen Bürger und spricht ihm jegliche Sachkompetenz in Sachen Technik und Sicherheit bei Fahrzeugen ab. Deshalb verpflichtet der Staat den Bürger, in regelmäßigen Abständen eine monopolistisch (später oligopolistisch) organisierte und vom Staat eingesetzte Prüfinstitution zu nutzen. Der Sachverstand der Prüforganisation wird also vom Staat höher bewertet, als der des Autofahrers.
Kommt der automobile Bürger der Prüfverpflichtung nicht nach, wird er sanktioniert. Kommt er ihr nach und irgendwann ist eine der anderen drei Prüforganisationen - oder gar ein einzelner, anderer Mitarbeiter der gleichen Organisation! - anderer Meinung als eine/r der vorherigen, dann haftet für mögliche Versäumnisse der Vorprüfer ausschließlich der automobile Bürger, welcher sich staatstreu der Knute und dem Joch der Vorschriften seines Staates unterworfen hat. Er haftet also für Gegebenheiten, die er laut Staat gar nicht einschätzen kann, weil ihm der Sachverstand fehlt. Er haftet also für eine Verantwortung, die er auf Weisung des Staates abgeben musste. Gleichzeitig kann er nicht die Prüforganisation haftbar machen, maximal den gfls. verstorbenen, mittellosen oder nicht mehr auffindbaren Prüfer.
In einem Großteil möglicherweise auftretender Fälle ist also der automobile Bürger, der zwangsweise, aber in gutem Glauben den Auflagen des Staates nachkommt, in fünf- oder gar sechstelliger Summe vermögensgefährdet. Nicht nur scheint er schadenersatzpflichtig ggü. einem oder mehreren Käufer(n) seines Fahrzeugs (inkl. des gfls. erzielten Zwischengewinns bei mehreren Verkäufen, gfls. über Jahre und Jahrzehnte), er haftet auch für möglicherweise zu Unrecht gewährte Steuervorteile ggü. dem Staat, welcher ihm überhaupt erst auferlegt hat, zu einer der vorgeschriebenen Prüforganisationen zu gehen, deren Einschätzungen und Ergebnise ebenjener Staat im Schadenfall aber nicht mehr anerkennt.
Hinzu kommt, daß das fragliche Fahrzeug nicht, nicht mehr oder erst nach Umbauten in nicht einschätzbarer Größenordnung und erneuter "Abnahme" ebenjener Prüforganisationen wieder in Verkehr gebracht werden darf, deren Urteil und Testate offenbar nichts wert bzw. regelmäßig anfechtbar sind. Gleichzeitig wird es Fahrzeuge geben, welche trotz intensiver Vorabgespräche mit dem Prüfer und dem Befolgen aller gemachten, hoch kostenintensiven Auflagen für die Erstabnahme nie mehr in Verkehr kommen dürften, weil neue Vorgaben, z.B. Emissionswerte, nicht erreicht werden können. Mir kommen da auch, aber nicht nur, Motorumbauten oder Einzelstücke z.B. auf Corvettebasis gewerblicher oder privater Erbauer in den Sinn.
Derartige Fälle scheinen mir in obiger Konstellation ein Fall für den BGH.
Gruß, Alex
Forced Induction Owner´s Club: 602 PS, 688 nm
Forced Induction Owner´s Club: 602 PS, 688 nm