28.06.2024, 07:45
In typischen Kfz-Kaufverträgen wird H im Vordruck nicht explizit erwähnt. Inwieweit die Abbildung eines Kennzeichens in einer Anzeige mit dem entsprechenden Zusatzbuchstaben beziehungsweise ein Verweis auf ein solches in Textform als zugesicherte Eigenschaft zu verstehen bist, ist sicherlich strittig. Da interessiert mich der Ausgang des Verfahrens.
Gruß, Alex
Forced Induction Owner´s Club: 602 PS, 688 nm
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