27.06.2024, 23:07
Das erteilte H Kennzeichen entspricht der Zusicherung einer kostenmindernden Eigenschaft im Betrieb durch den Verkäufer an den Käufer und kann sich kaufentscheidend oder preisbildend auswirken. Wer für die Rechtmäßigkeit verantwortlich ist, klärt Classic Data gerade. Die Zusicherung in der Verkaufsanzeige und im Vertrag geht in Richtung Verkäufer. Ob im Regress ein Dritter verantwortlich ist, obliegt dem Verkäufer, der sich dort schadlos halten könnte. Wie Jürgen gerade ausführte leider schwierig bis unrealistisch.