27.06.2024, 22:14
Die nachträgliche Einziehung schon Jahre zurückliegender Gutachten sollte als eigenes Thema abgehandelt werden und nicht hier.
Das kann ziemlich ausufern, vor einigen Jahren gab es hier in der Gegend einen Fall, wo für eine größere Anzahl von LPG-Umbauten Jahre später sämtliche Einbaugutachten eines TÜV-Prüfers annulliert wurden mit dem Ergebnis, dass die Fahrzeuge dann alle ohne Betriebserlaubnis unterwegs waren.
Teilweise waren die Autos schon mehrfach weiter verkauft, was die Sache zusätzlich verkompliziert hat.
Der TÜV als Prüforganisation, in deren Namen der Prüfer unterwegs war, hat natürlich jede Verantwortung abgestritten, beim Prüfer ist nichts zu holen.Da kann dann jeder Fahrzeugeigner den jeweiligen Vorbesitzer bis hin zum Autohaus, dass den Einbau gemacht hat, verklagen.
Richtig ekelhaft finde ich dabei, dass sich der TÜV so einfach vom Acker machen kann.
Gruß
JR
Das kann ziemlich ausufern, vor einigen Jahren gab es hier in der Gegend einen Fall, wo für eine größere Anzahl von LPG-Umbauten Jahre später sämtliche Einbaugutachten eines TÜV-Prüfers annulliert wurden mit dem Ergebnis, dass die Fahrzeuge dann alle ohne Betriebserlaubnis unterwegs waren.
Teilweise waren die Autos schon mehrfach weiter verkauft, was die Sache zusätzlich verkompliziert hat.
Der TÜV als Prüforganisation, in deren Namen der Prüfer unterwegs war, hat natürlich jede Verantwortung abgestritten, beim Prüfer ist nichts zu holen.Da kann dann jeder Fahrzeugeigner den jeweiligen Vorbesitzer bis hin zum Autohaus, dass den Einbau gemacht hat, verklagen.
Richtig ekelhaft finde ich dabei, dass sich der TÜV so einfach vom Acker machen kann.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!