27.06.2024, 13:08
Die Problematik mit den "wohlwollenden" Prüfern hat mittlerweile teilweise juristische Auswirkung in mehreren Bereichen als nur bei der Steuerschuld. Classic Data berichtete mir, dass man einige Fälle zur gerichtlichen Beurteilung auf dem Tisch hat, in denen Fahrzeuge mit erfolgter H Kennzeichnung verkauft wurden, die dann nach 2 Jahren beim neuen Besitzer und der ersten HU in einem anderen Bundesland nach Kauf das H aberkannt bekommen haben, ohne dass nachweislich in ihrem Besitz irgendetwas am Fahrzeug verändert wurde. Die HU wurde damit nicht bestanden und die Anerkennung als Oldtimer entzogen. Die Rückforderungen von Steuern und Versicherungskosten sind die eine Sache, die Umbaukosten zur Wiedererlangung des H die andere. Die Käufer wenden sich in diesen Fällen meist an den Verkäufer, da die H Kennzeichnung eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeugs beim Verkauf war und eine Vertragsschliessung ohne H, gerade bei hubraumstarken Fahrzeugen nicht zustande gekommen wäre. Gerichte beschäftigen sich da intensiv mit der zeitlichen Abfolge, wo überall eine Fehlbeurteilung der Bestimmungen geschehen ist und stoßen dabei häufig auf großzügige Auslegungen von Prüfern bei den Bestimmungen des Paragraph 23 sowohl bei der Zuteilung wie auch bei nachfolgenden HU Abnahmen. Das bleibt für die beteiligten Prüfer sicherlich nicht ohne Folgen. Und der Ärger für Käufer und Verkäufer tut sein Übriges.