01.05.2024, 01:33
Ich wundere mich immer wieder über die Tatsache, dass sich Unfallgeschädigte nicht trauen, ihnen zugesicherte Rechte zu nutzen. Der Gesetzgeber hat für solche Fälle Regeln vorgegeben, an die sich alle Beteiligten halten dürfen. Anwalt, Wahl des Sachverständigen und der Werkstatt. Trotzdem gibt es immer noch Leute, die glauben, dass die Gegenseite das schon einvernehmlich und befriedigend regeln wird. Mumpitz! Fragt ein Kellner im Restaurant, was Du gerne bezahlen möchtest? Benny hat's richtig gemacht. Fähiger Verkehrsanwalt, Top-Werkstatt und gutachterlich werden wir ihm auch helfen.