26.04.2024, 10:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2024, 10:31 von C7GrandSport.)
Die Herren Sachverständigen beim TÜV haben leider keinerlei eigenen Entscheidungsspielraum mehr, auch wenn technische Sachverhalte nach ingenieursseitigem Wissen und Expertise unkritisch bzw. abnahmefähig sind. Die internen Vorgaben und Prozesse lassen hier kaum mehr eine individuelle technische Einschätzung und Abnahme zu. Das führt tlw. im Kundenkontakt und bei Anfragen zu großem Frust bei den Ingenieuren.
Z.B. werden oft nur noch Änderungen eingetragen wenn bereits ein Teilegutachten vorliegt. Eine individuelle Anbauabnahme in Verbindung mit "nur" einem Festigkeitsgutachten wird z B. mit Verweis auf interne Vorgaben abgelehnt. Mann könnte ja Verantwortung übernehmen müssen.
Daher mit solchen Themen zum GTÜ.
Zumindest kann ich das jedem nur empfehlen.
Der TÜV schießt sich bei vielen §19/21 Abnahmen selbst vom Markt, da er abweichend von den Wettbewerbern hier nur noch ganz kleine Brötchen backt.
Z.B. werden oft nur noch Änderungen eingetragen wenn bereits ein Teilegutachten vorliegt. Eine individuelle Anbauabnahme in Verbindung mit "nur" einem Festigkeitsgutachten wird z B. mit Verweis auf interne Vorgaben abgelehnt. Mann könnte ja Verantwortung übernehmen müssen.
Daher mit solchen Themen zum GTÜ.
Zumindest kann ich das jedem nur empfehlen.
Der TÜV schießt sich bei vielen §19/21 Abnahmen selbst vom Markt, da er abweichend von den Wettbewerbern hier nur noch ganz kleine Brötchen backt.