26.04.2024, 09:23
Moin Edgar, das war auch mein Hinweis an den Tüvler. Er wiederlegte aber, dass er ja nicht ins ABS Steuergerät schauen könnte. Der Tüv kann in solch einem Fall nur eine "Bestätigung des Herstellers" anerkennen.
Gruß...Daniel
Gruß...Daniel