26.04.2024, 08:56
Moin Achim,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Exakt das habe ich ja gemacht und in dieser PDF-Herstellerbestätigung steht dieser Satz drin:
"Die ABS-/ ESP-/ ASR-Tauglichkeit muss durch den Fzg.-Hersteller oder Sachverständigen bestätigt werden."
Es geht nur um eine Bestätigung um wieviel % das ABS eine unterschiedliche Reiffengrösse zum Originalreifen verträgt. Dafür brauche ich laut Tüv etwas schriftlichen von Chevrolet.
Gruß...Daniel
vielen Dank für die schnelle Antwort. Exakt das habe ich ja gemacht und in dieser PDF-Herstellerbestätigung steht dieser Satz drin:
"Die ABS-/ ESP-/ ASR-Tauglichkeit muss durch den Fzg.-Hersteller oder Sachverständigen bestätigt werden."
Es geht nur um eine Bestätigung um wieviel % das ABS eine unterschiedliche Reiffengrösse zum Originalreifen verträgt. Dafür brauche ich laut Tüv etwas schriftlichen von Chevrolet.
Gruß...Daniel