05.04.2024, 08:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.04.2024, 09:29 von Gelber Bengel.)
Um nicht abzuschweifen aber doch etwas aufzuklären: Unabhängig von der im Fzg.Schein eingetragenen Personenanzahl kann man in einem Fahrzeug soviele Fahrgäste transportieren, wie anschnallfähige Sitzplätze vorhanden sind, solange man nicht das zulässige Gesamtgewicht überschreitet und kein Personenbeförderungschein (8+1) benötigt wird. Zum Beförderungsraum zählt kein als Ladefläche oder Kofferraum ausgewiesener Platz. Und die Anschnallvorrichtung muss an den dafür vorgesehenen Haltepunkten montiert werden. Die Zahl im Fzg.Schein beschreibt lediglich die Anzahl der legal nutzbaren Sitzplätze bei Herstellung des Fahrzeugs. Lässt man Sitzplätze austragen, was früher mal möglich war um eine LKW Zulassung zu bekommen und damit Steuern zu sparen, beging man Steuerhinterziehung, wenn man trotzdem weiterhin mit voller Personenanzahl fuhr. Ich spreche da aus Erfahrung mit meinem damaligen Jeep CJ7 Renegade.