23.02.2023, 20:11
Das ist so nicht richtig.
Alle werksseitig ausgelieferten Fahrzeuge mit einem Schalter zum permanenten Öffnen der Abgasklappen sind legal im Bereich der StVZO. Dabei müssen die Fahrzeughersteller die gesetzlichen Richtlinien beachten, was seit 2016 zur weitestgehenden Abschaffung dieser Schalter geführt hat bzw. die Abgasanlagen mit geöffneten Klappen deutlich leiser geworden sind.
Ähnlich wie bei der zuvor beschriebenen Möglichkeit der permanenten Öffnung der elektronisch gesteuerten Abgasklappen arbeiteten viele Anbieter mit Fernbedienungen zur dauerhaften Öffnung der Auspuffklappen. Da die Klappenauspuffanlagen zu dieser Zeit nur in bestimmten Drehzahlbereichen geprüft wurden und in diesen Bereichen die Klappen immer geschlossen und somit die Auspuffanlagen leise und legal waren, umging man auf diese Art und Weise die Grenzwerte.
Diese Möglichkeit wurde im Zuge der EU Verordnung jedoch verboten. Seit 2016 müssen die Anlagen mit offenen Klappen entweder entsprechend leise sein oder die Öffnung der Klappen darf nur bei entsprechend hohem Gegendruck für einen kurzen Moment zur Staudruckentlastung erfolgen.
Die Antwort lautet heute mit einer Aftermarket Anlage NEIN.
Gruß
Edgar
Alle werksseitig ausgelieferten Fahrzeuge mit einem Schalter zum permanenten Öffnen der Abgasklappen sind legal im Bereich der StVZO. Dabei müssen die Fahrzeughersteller die gesetzlichen Richtlinien beachten, was seit 2016 zur weitestgehenden Abschaffung dieser Schalter geführt hat bzw. die Abgasanlagen mit geöffneten Klappen deutlich leiser geworden sind.
Ähnlich wie bei der zuvor beschriebenen Möglichkeit der permanenten Öffnung der elektronisch gesteuerten Abgasklappen arbeiteten viele Anbieter mit Fernbedienungen zur dauerhaften Öffnung der Auspuffklappen. Da die Klappenauspuffanlagen zu dieser Zeit nur in bestimmten Drehzahlbereichen geprüft wurden und in diesen Bereichen die Klappen immer geschlossen und somit die Auspuffanlagen leise und legal waren, umging man auf diese Art und Weise die Grenzwerte.
Diese Möglichkeit wurde im Zuge der EU Verordnung jedoch verboten. Seit 2016 müssen die Anlagen mit offenen Klappen entweder entsprechend leise sein oder die Öffnung der Klappen darf nur bei entsprechend hohem Gegendruck für einen kurzen Moment zur Staudruckentlastung erfolgen.
Die Antwort lautet heute mit einer Aftermarket Anlage NEIN.
Gruß
Edgar