22.02.2023, 11:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.02.2023, 11:57 von Gelber Bengel.)
Eine Titulierung wie nur mal als Beispiel "Schäbiger Drecksack" o.ä. stellt durchaus eine Meinungsäußerung dar, erfüllt aber gleichzeitig den Tatbestand der Beleidigung und ist in den meisten Foren nicht statthaft oder zumindest unerwünscht. Ich denke mal, dass es so von Martin gemeint war. Ob es überhaupt zum Thema beiträgt, lasse ich mal dahingestellt.