25.10.2022, 20:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.10.2022, 20:33 von DudetownGuy.)
(25.10.2022, 16:35)P.A.J. schrieb: @DudetownGuyAlso 2 Sachen mal vorab: Da ich aus Luxemburg bin, kenn ich eure Gesetzgebung diesbezüglich nicht genau. Ich kann aber sagen, dass hierzulande nix ist mit Körperdurchsuchung wegen „Beweissicherung“. Das geht nur wenn Gefahr für das eigene Leben bzw das Leben Dritter besteht, ergo Verdacht auf Waffen oder Drogen. Auch der Verdacht auf Diebstahl wo der mutmaßliche Täter Diebesgut auf sich führen könnte (also Beweise) kann natürlich als Grund gelten. So eine Körperdurchsuchung muss also begründet sein und ich kann mir nicht vorstellen, dass wegen zuviel Lärm, wo es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, ergo keine Gefahr für andere bzw die Beamten selbst besteht, sowas nicht gesetzwidrig sein sollte.
Schau mal die Kontrolle des Seat ab ca. 14:30min
https://youtu.be/45naN0c9iIc
Ich kann mich natürlich irren, wie gesagt ich kenn die Gesetzgebung nicht, aber aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen, dass ich es da mal sauber drauf ankommen lassen würde und mal sehen wie weit die gehen würden, wenn ich der Aufforderung, die Hände auf‘s Autodach zu packen nicht nachkomme… Hat wohl zuviel TV geschaut der Kollege. Von der Art und Weise der Kommunikation mal gar nicht zu sprechen… Aber so kann man‘s natürlich auch machen: Erstmal schön einschüchtern, dann läuft der Hase. Für mich ist die Aktion absoluter Bullshit, sorry!