06.04.2022, 10:19
Zitat:Stimmt das ?ganz einfache Sache - spreche das mit dem Prüfer durch der die Abnahme gemäß §23 StVZO durchführen wird,
dann weißt Du exakt was geht und was nicht. Ein jeder Prüfer hat einen gewissen Ermessensspielraum den er ausschöpft oder nicht.
Es nützt Dir gar nichts wenn hier User X schreibt dass er noch nie Probleme mit Umbau Y bei Prüfstelle Z hatte.
Das kann in der nächsten Stadt/Bundesland/bei der nächsten Prüfstelle schon wieder ganz anders aussehen.
Grüße
Thomas
Thomas