11.02.2022, 14:29
Hallo,
ich habe folgendes Problem bzw. benötige euer Wissen / bzw. Erfahrungen
Meine C3 ist ein 1973er Baujahr mit Hooker Sidepipes, die allerdings eingetragen sind. In meinem Fahrzeugschein sind als Geräuschwerte dB 82 E und 86 E eingetragen.
Meines Wissens sollte hinter den dB Werten KEIN E stehen....da dies ein Geräuschwert nach EG Richtlinie ist und das erst ab Baujahr 1980 greift.
Somit sollte diese Eintragung falsch sein....und bei einer Polizei Kontrolle einen schönen Diskussionsbedarf auslösen ;-)
Wenn ich einen TÜV oder Dekra Prüfer frage, müsste ich einen älteren Herrn erwischen der davon noch Ahnung hat......und die sind rar mittlerweile.
Bei fast allen meiner Fahrzeuge wie alter Vespa Roller, alte Motorräder und meine Motorrad Eigen Umbauten waren die Jungs meist überfordert ;-)
Das steht zumindest im Internet:
1980 kam die Nahfeldmessung ins Spiel
Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte. Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Entsprechend weist in den Papieren von Fahrzeugen dieser
Zeit ein „P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin. Zeitgleich traten neue Grenzwerte in Kraft, die auf einer EG-Richtlinie basierten, worauf ein „E" hinter dem Fahrgeräusch hindeutet.
Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt. Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen. Beanstandet werden können Fahrzeuge jedoch erst, wenn eine Toleranz von fünf Dezibel überschritten wird.
ich habe folgendes Problem bzw. benötige euer Wissen / bzw. Erfahrungen
Meine C3 ist ein 1973er Baujahr mit Hooker Sidepipes, die allerdings eingetragen sind. In meinem Fahrzeugschein sind als Geräuschwerte dB 82 E und 86 E eingetragen.
Meines Wissens sollte hinter den dB Werten KEIN E stehen....da dies ein Geräuschwert nach EG Richtlinie ist und das erst ab Baujahr 1980 greift.
Somit sollte diese Eintragung falsch sein....und bei einer Polizei Kontrolle einen schönen Diskussionsbedarf auslösen ;-)
Wenn ich einen TÜV oder Dekra Prüfer frage, müsste ich einen älteren Herrn erwischen der davon noch Ahnung hat......und die sind rar mittlerweile.
Bei fast allen meiner Fahrzeuge wie alter Vespa Roller, alte Motorräder und meine Motorrad Eigen Umbauten waren die Jungs meist überfordert ;-)
Das steht zumindest im Internet:
1980 kam die Nahfeldmessung ins Spiel
Dann nämlich erfolgte die nächste einschneidende Änderung, mit der der Gesetzgeber die „Nahfeldmessung" zur Ermittlung des Standgeräuschs einführte. Ab sofort wurde nicht mehr in sieben, sondern nur noch in einem halben Meter Entfernung von der Auspuffmündung gemessen, wobei das Messgerät auf Höhe des Auspuffs, aber rund 45 Grad seitlich der Ausströmrichtung aufgestellt wurde. Damit schuf der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die eingangs erwähnten Geräuschmessungen „am Straßenrand". Entsprechend weist in den Papieren von Fahrzeugen dieser
Zeit ein „P" (wie Polizei) hinter dem Standgeräuschwert auf die neue Messmethode hin. Zeitgleich traten neue Grenzwerte in Kraft, die auf einer EG-Richtlinie basierten, worauf ein „E" hinter dem Fahrgeräusch hindeutet.
Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren, aber bereits in dB(A) ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt. Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern und Kleinkrafträdern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen. Beanstandet werden können Fahrzeuge jedoch erst, wenn eine Toleranz von fünf Dezibel überschritten wird.