21.01.2022, 18:09
Hallo Micha,
wie ich lese, hast du ja eine 71er C3 mit BB. Sieh dir doch mal dein Auto von vorn bezüglich des Platzes für das Kennzeichen an. Wie du bestimmt weißt ist gerade der BB hinsichtlich Kühlluftbedarf, sagen wir mal, "etwas empfindlich". Mit großen Kennzeichen wird aber gerade die Einströmung von Kühlluft in höherem Maße behindert. Prüfe auch die Einhaltung der ECE Regelung 26.
Den Extrakt deiner Aktivitäten muss dann nur noch ein Prüfer als Begründung ins Gutachten schreiben. Wenn der Sachbearbeiter im Straßenverkehrsamt dann trotzdem anderer Meinung als der Sachverständige ist (weil er ja mehr Sachverstand hat!), dann bis zum Amtsleiter vorarbeiten.
Das ganze ist übrigens hier nicht neu und wurde schon mehrfach behandelt. Einfach mal die Suchfunktion bemühen.
Entschuldigung für die etwas flapsige Schreibweise, ist nicht persönlich gemeint. Dort wo Ausnahmen möglich sind, sollten sie auch bei entsprechender fachlicher Begründung erteilt werden.
Gruß
wie ich lese, hast du ja eine 71er C3 mit BB. Sieh dir doch mal dein Auto von vorn bezüglich des Platzes für das Kennzeichen an. Wie du bestimmt weißt ist gerade der BB hinsichtlich Kühlluftbedarf, sagen wir mal, "etwas empfindlich". Mit großen Kennzeichen wird aber gerade die Einströmung von Kühlluft in höherem Maße behindert. Prüfe auch die Einhaltung der ECE Regelung 26.
Den Extrakt deiner Aktivitäten muss dann nur noch ein Prüfer als Begründung ins Gutachten schreiben. Wenn der Sachbearbeiter im Straßenverkehrsamt dann trotzdem anderer Meinung als der Sachverständige ist (weil er ja mehr Sachverstand hat!), dann bis zum Amtsleiter vorarbeiten.
Das ganze ist übrigens hier nicht neu und wurde schon mehrfach behandelt. Einfach mal die Suchfunktion bemühen.
Entschuldigung für die etwas flapsige Schreibweise, ist nicht persönlich gemeint. Dort wo Ausnahmen möglich sind, sollten sie auch bei entsprechender fachlicher Begründung erteilt werden.
Gruß
Ralf