21.01.2022, 17:21
(21.01.2022, 16:51)78er_pace schrieb:(21.01.2022, 10:40)Netzpirat9 schrieb: Ohne Gesetzliche Grundlage ? Woher weißt du das ? . Es wurde eine Ausnahmegenehmigung zugerteilt und begründet .
OK, wie/womit wurde die Ausnahmegenehmigung in Bezug auf die geltenden ZulassungsGesetze/Vorschriften bei Deiner Vette begründet und damit rechtssicher gemacht?
Nach der FZV Anlage 4 zu § 10 FZV, Ziffer 4, Ergänzungsbestimmungen? Mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für nötige Änderungen am Fahrzeug? Sonst kenne ich dazu keine weitere Stelle (§) in der FZV.
Serviceportal Niedersachsen
Der Beitrag hinter dem Link "Serviceportal Niedersachsen" vons Jens gibt in meinen Augen die aktuelle Rechtslage und Handhabung sehr anschaulich wieder. Da dürfte es auch in anderen Bundesländern keine anderen Regelungen geben. Wenn jemand heutzutage noch ein Leichtkraftrad-Kennzeichen (255x130mm) "legal" für vorne bekommt, würde mich tatsächlich interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage das erteilt wird. Ich habe demnächst eine C4 zuzulassen...
Viele Grüße
Micha