07.10.2021, 11:56
Jürgen, nicht nur die Corona-Regeln legt jeder Landrat und jeder Bürgermeister individuell aus. Gleiches gilt auch für den TÜV und deren Spielregeln...und diese ändern sich ja bekanntlich täglich. Ich habe einen guten Kontakt zu meinem TÜV-Ing. bei der Prüfstelle vom TÜV Rheinland gegenüber. Bei der Vollabnahme meiner revidierten schwarzen ZR-1 genau vor einem Jahr ließ er sich auf die roten Blinker nicht ein: das sei nur bei Fahrzeugen bis jüngstenfalls BJ 1972 nur noch möglich.
Ist ja auch verständlich, die dummen Deutschen könnten sich ja auch niemals einen Reim auf eine rot-blinkende Fahrrichtungsanzeigen machen. Wundert mich ja, dass ich als deutscher Urlauber in USA überhaupt einen Leihwagen fahren darf, wir sind doch auf amerikanischen Straßen vollkommen orientierungslos bei dieser illegalen, roten Blinkerei der Amis.
Ist ja auch verständlich, die dummen Deutschen könnten sich ja auch niemals einen Reim auf eine rot-blinkende Fahrrichtungsanzeigen machen. Wundert mich ja, dass ich als deutscher Urlauber in USA überhaupt einen Leihwagen fahren darf, wir sind doch auf amerikanischen Straßen vollkommen orientierungslos bei dieser illegalen, roten Blinkerei der Amis.
Thomas
(best thing in life is ZR-1 drive!)
(best thing in life is ZR-1 drive!)