16.08.2021, 10:26
Wo sich hier in diesem Thread gerade alle Fachleute mit ihrem respektablem Wissen versammelt haben (= Kompliment), erlaube ich mir die kleine Frage, ob ich bei einem künftigen Verkauf meiner C7 angeben muss, dass diese im Laufe ihrer 3jährigen Garantie ein neues Getriebe bekommen hat oder ob das ein Aspekt ist, wo man mir bei Nichtangabe keinen Strick draus drehen kann.
Sie ist Bj. 2017 und nach zwei Jahren ruckte das Getriebe unangenehm und spürbar beim Herunterschalten vom 8. in den 7. Gang. Nach einigen Reparaturversuchen (Kramm Berlin) gab GM nach und spendierte ihr ein neues Getriebe. Seither ist Ruhe.
Wenn ich es rechtlich nicht zwingend angeben muss, würde ich das dann auch nicht tun, weil es eh nur zu Diskussionen und Preisdrückerei führt, obwohl es keinen Qualitätsmangel darstellt.
Danke für Antwort(en) im Voraus und sorry an den Threadstarter, dass ich mich hier reinquetsche ;-)
Sie ist Bj. 2017 und nach zwei Jahren ruckte das Getriebe unangenehm und spürbar beim Herunterschalten vom 8. in den 7. Gang. Nach einigen Reparaturversuchen (Kramm Berlin) gab GM nach und spendierte ihr ein neues Getriebe. Seither ist Ruhe.
Wenn ich es rechtlich nicht zwingend angeben muss, würde ich das dann auch nicht tun, weil es eh nur zu Diskussionen und Preisdrückerei führt, obwohl es keinen Qualitätsmangel darstellt.
Danke für Antwort(en) im Voraus und sorry an den Threadstarter, dass ich mich hier reinquetsche ;-)