18.03.2021, 11:54
(18.03.2021, 00:44)galaxy7 schrieb: Sinngemäß: Prüft und unterbindet ein Portalanbieter erkennbare Wirtschaftsbetrügereien und Hinweise darauf nicht in ausreichendem Maß, so sollte er für entstandene Schäden mit bis zu x% seines Jahresumsatzes haften.Wird nicht viel bringen: wer sich mit dem Ziel der Durchführung von Betrügereien in den genannten Portalen anmeldet, wird das bestimmt nicht mit seinen realen Daten wie Name und Anschrift tun, da ist nix zu holen. Was hilft: Identitätfeststellung via E-Perso, Post-Ident oder was auch immer, so wie es bei jedem Handyvertrag oder Bankkontoeröffnung der Fall ist.