04.03.2021, 23:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.03.2021, 00:00 von Gelber Bengel.)
Fachlich betrachtet differenziert man zwischen Altschäden und Vorschäden. Altschäden sind diejenigen, die sich z.B. bei Deiner Besichtigung noch sichtbar am Fahrzeug befinden. Vorschäden sind reparierte Altschäden, also Mängel, die vor Deiner Besichtigung hoffentlich fachgerecht beseitigt wurden. Der Verkäufer ist bei ihm bekannten Vorschäden angabeverpflichtet, d.h. er muss unaufgefordert darauf hinweisen.
Viele Grüße
Martin
Martin
![[Bild: 29042053wn.jpg]](https://up.picr.de/29042053wn.jpg)