01.02.2021, 02:25
(01.02.2021, 00:04)Jan Marin schrieb: [...]
Fakt ist, Oldtimer sind absolut erhaltenswerte Historie, völlig egal, aus welchem Land sie kommen und diese Historie überlebt nur, wenn es Menschen gibt, die sich dafür begeistern.
[...]
Es lag mir fern, hier eine Arena zu errichten.
Nochmals danke für die rege, kontroverser Diskussion.
Jan
Hallo Jan,
ich gebe dir da vollkommen Recht und verstehe deinen Standpunkt.
Ermessensspielräume gibt es natürlich, allerdings nur wenn die Vorschriften etwas offener, resp. "schwammig" formuliert sind und Spielraum für "Interpretationen" in der Auslegung zulassen. In diesem Fall der Flügelmutter ist dies allerdings nicht der Fall, da eindeutig formuliert wie unten im 2. Link beschrieben.
Wenn Fahrzeuge mit derartigen Räder zur HU vorgeführt werden und trotzdem die Plakette bekommen ist es ähnlich wie jemand mit 150 Sachen auf der Landstraße in eine Polizeikontrolle heizt und die Laserpistole zufällig ausgeschalten war, weil der Herr in Blau amerikanische Sportwagen liebt. Passiert ab und zu, aber macht es nicht legal.
(01.02.2021, 00:31)JR schrieb: Nicht nur die Zentralverschlussmuttern der Knock-offs sondern auch die Radnabenabdeckungen für die Radkappen der C2 hatten bis 1966 die dreiflügeligen Aufsätze.
Wie wurden diese Fahrzeuge dann damals in Deutschland zugelassen bzw. seit wann gibt es eine Vorschrift, dass Flügelmuttern hier nicht zulassungsfähig sind?
Gruß
JR
Bitteschön :)
1.) Rili 74/483/EWG und
2.) ECE-R 26 (siehe 6.7.2)
"6.7.2. Räder, Radmuttern, Radnabenkappen und Zierkappen dürfen keine spitzen oder scharfen Teile haben, die über die Außenfläche der Radfelgen hinausragen. Flügelmuttern sind nicht zulässig."
Gruß Martin