11.01.2021, 18:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.01.2021, 18:19 von Ing.M.Frank.)
Hallo Zusammen,
selbst wenn der OnStar-NAS ein Bestandteil der EG-Typgenehmigung ist, würde meiner Meinung nach die Betriebserlaubnis nicht erlöschen, da keiner der folgenden Punkte zutrifft:
§19 StVZO (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Gruß Martin
selbst wenn der OnStar-NAS ein Bestandteil der EG-Typgenehmigung ist, würde meiner Meinung nach die Betriebserlaubnis nicht erlöschen, da keiner der folgenden Punkte zutrifft:
§19 StVZO (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Gruß Martin