11.01.2021, 11:26
Ich habe mich mal mit dem Datum 07.05.2018 und der damit verbundenen EG Typgenehmigung näher beschäftigt.
Diese Eintragung in meinem Fahrzeugschein und der COC bezieht sich lediglich auf das Abgasverhalten und dem Abrollverhalten der
Reifen bei meinem Fahrzeug. Wenn ich das richtig verstehe ist es also lediglich eine Erweiterung einer vorhandenen Typgenehmigung
welche also wesentlich älter ist, und somit wohl vor diesem Stichtag dem 31.03.2018 liegt. Mit der Abschaltung der Notfall Dienste eCall
wird somit die Betriebserlaubnis wohl nicht erlöschen, da die erste EG Typgenehmigung für dieses Fahrzeug vor dem Datum 31.03.2018 liegt.
Grüße Stephan
Diese Eintragung in meinem Fahrzeugschein und der COC bezieht sich lediglich auf das Abgasverhalten und dem Abrollverhalten der
Reifen bei meinem Fahrzeug. Wenn ich das richtig verstehe ist es also lediglich eine Erweiterung einer vorhandenen Typgenehmigung
welche also wesentlich älter ist, und somit wohl vor diesem Stichtag dem 31.03.2018 liegt. Mit der Abschaltung der Notfall Dienste eCall
wird somit die Betriebserlaubnis wohl nicht erlöschen, da die erste EG Typgenehmigung für dieses Fahrzeug vor dem Datum 31.03.2018 liegt.
Grüße Stephan