(09.01.2021, 14:10)Zentaurus schrieb: ................. in meinem Fall eine nicht unwesentliche Sicherheitseinrichtung deaktiviert wurde,
und somit die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Seit 31.03.2018 müssen ja laut Gesetzgeber alle nach diesem Datum zugelassenen Neufahrzeuge mit einer automatischen
Notfall Einrichtung bzw. "eCall" ausgerüstet sein. Die EG Typgenehmigung von meinem Fahrzeug erfolgte am 07.05.2018.
Daher könnte ja bei der nächsten HU Prüfung der TÜV das nicht Vorhandensein dieser technischen Einrichtung beanstanden.
Beim TÜF wird es kaum Probleme geben. Wenn ich recht orientiert bin, war OnStar eine kostenpflichtige Dienstleistung. Daher auch keine Pflicht.
eCall obligatorisch ?
Quelle TCS
"Betroffen sind PW und leichte Nutzfahrzeuge, die nach dem 31. März 2018 typengenehmigt wurden. Eine Frist, bis wann keine Neuwagen mehr ohne eCall in Verkehr gesetzt werden können, nennt die EU-Verordnung nicht. Zusammen mit kommenden Verschärfungen der Abgasvorschriften, ergibt sich, dass eCall ab dem 1. Januar 2021 in allen Neuwagen Pflicht wird."
Wen dem so ist, war für ein System betreibt die C8?
Gruss Sani